Laden Sie die offiziellen ETC®-Artenlisten herunter, um Ihre Einreichungen korrekt zu klassifizieren und die Einhaltung aller Wettbewerbsanforderungen und Kategorien sicherzustellen.
Diese Listen müssen in allen Vogel-, Säugetier- und Wildkopf-Kategorien der Professional- und Master-Division verwendet werden. Um zu wissen, in welche Unterkategorien (z. B. große Vögel B3, mittelgroße Vögel B2 oder kleine Vögel B1) Ihre Präparate eingestuft werden müssen, sind diese Listen zu verwenden. (Gemäß den Regeln & Bestimmungen der ETC®)® Artenlisten, Seite 5)
Bitte beachten Sie: Falls Sie eine Art voranmelden, die nicht auf den Listen aufgeführt ist, vermerken Sie bitte „nicht auf der Liste“ auf dem Anmeldeformular. Die endgültige Entscheidung, in welche Kategorie Ihr Präparat eingestuft wird, trifft vor Ort der Wettbewerbsleiter.
Wir bitten Sie, sich mit den EU-Vorschriften und Gesetzen zum Umgang mit und zur Ausstellung gefährdeter Arten vertraut zu machen. Es liegt in der eigenen Verantwortung des Teilnehmers/Ausstellers, sicherzustellen, dass während der ETC®-Wettbewerbe keine Gesetze oder Vorschriften verletzt werden.
Für CITES-Arten gelten die internationalen Vorschriften. Alle erforderlichen Dokumente müssen im Rahmen des Online-Anmeldeprozesses hochgeladen werden und auf Anfrage vor Ort in Salzburg ebenfalls vorgelegt und vorgezeigt werden können.
Bitte beachten Sie, dass Arten des Anhangs A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates (CITES Anhang I, z. B. Loxodonta africana, Panthera pardus sowie CITES Anhang II, z. B. Ursus arctos, Canis lupus), insbesondere Jagdtrophäen, aber auch Museumspräparate, ein CITES-Dokument benötigen, das die „Befreiung von Exemplaren des Anhangs A von den Verboten kommerzieller Tätigkeiten gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EG) Nr. 338/97“ bestätigt. Andernfalls ist es nicht erlaubt, diese Arten bei kommerziellen Veranstaltungen wie Präparationswettbewerben oder Jagdmessen auszustellen. Eine informelle Genehmigung einer Behörde oder eines Museums ist hierfür nicht ausreichend.
Um den CITES-Status einer bestimmten Art zu überprüfen, konsultieren Sie bitte die CITES-Website. www.cites.org für eine aktuelle Checkliste sowie die Kontaktdaten der zuständigen lokalen CITES-Behörden. Falls Sie eine Frage haben, die auf der allgemeinen CITES-Website nicht eindeutig beantwortet wird, können Sie sich an folgende Stelle wenden:
CITES-Vollzugsbehörde Österreich
Stubenbastei 5, 1010 Vienna
Tel: +43 1 71162 611404
E-mail: v10@bmk.gv.at
Website: www.bmk.gv.at
